Maßnahmen zur Gewaltprävention
an der Anton-Heinen-Grundschule
Gewaltprävention ist eine zentrale Aufgabe in der Grundschule. In der Lehrerkonferenz vom 03. Dezember 2018 haben wir uns ausführlich damit auseinandergesetzt, wie wir als Lehrkräfte die Kinder darin unterstützen können, gewaltfrei und friedvoll durch den Schultag zu kommen.
Neben der Ausbildung einiger Kinder durch unseren Schulsozialarbeiter Herrn Reelfs zu Pausenhelden (siehe Bericht mit ausführlicher Aufgabenbeschreibung auf der Homepage), haben wir Lehrkräfte folgende zusätzliche Maßnahmen für die Pausen beschlossen:
- Einrichtung eines zusätzlichen Ruheraumes (Englischraum), in dem sich Kinder aus dem Pausengeschehen rausziehen können. Kinder können sich die Zeit in diesem Raum wünschen, wenn sie eine Pause draußen gerade als Belastung empfinden würden. Lehrkräfte können die Kinder auch dahingehend beraten, wenn eine konfliktreiche Pause zu erwarten ist.
- Im Ruheraum darf gelesen, gemalt oder auch leise gespielt werden, damit die Kinder zur Ruhe kommen können. Hierzu wird eine zusätzliche Aufsicht eingerichtet.
- Kinder, die sich in einer eskalierenden Gewaltsituation befinden, werden aus der Pause herausgenommen und in das Gesprächszimmer des Schulsozialarbeiters gebracht, wo sie mit einer Lehrkraft sprechen.
- Zur weiteren Deeskalation in akuten Fällen von Gewalt dient zusätzlich noch der Arztraum. Arztraum und Zimmer der Schulsozialarbeit sind beide im Trakt des Lehrerzimmers, so dass hier die anwesenden Lehrkräfte nach Erfordernis abwechselnd eingreifen können.
Um gegen jegliche Form von Gewalt im Unterricht oder auch in den Pausen vorgehen zu können, bedarf es einer einheitlichen und konsequenten Regelung, die bei Verstößen gegen unsere Schulregeln greift.
Unsere Regeln lassen sich dabei in folgende drei Grundsäulen zusammenfassen:
1. Die Respektregel:
Ich gehe friedlich und respektvoll mit anderen/mit Sachen um.
2. Die Gesprächsregel:
Ich rede, wenn ich dran bin und höre anderen zu.
3. Die Stoppregel:
Wenn jemand "Stopp" sagt, höre ich sofort mit meinem Tun auf.
In der Lehrerkonferenz vom 03. Dezember 2018 wurde weiterhin ein Maßnahmenkatalog festgelegt, mit dem wir ab sofort sowohl im Vormittags- als auch im Nachmittagsbereich gegen jegliche Form von Verstößen vorgehen werden.
Dazu unterscheiden wir vier Bereiche von Gewalt:
- Verbale Gewalt
- Körperliche Gewalt
- Sachbeschädigung
- Unterrichtsstörungen
Alle Verstöße werden zunächst in Form von Meldebögen an die Klassenleitung weitergereicht. Von hier aus starten alle weiteren Schritte entlang des folgenden Maßnahmenkatalogs:
1. Verbale Gewalt
Stufe |
Verbale Gewalt |
Mögliche Konsequenzen (eingeleitet durch die Klassenleitung bzw. OGS-Leitung (in Absprache mit der Klassenleitung)) |
1 |
Einzelfälle von Beleidigungen oder Beschimpfungen, Nutzung von Schimpfwörtern |
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2 |
Wiederholte Beleidigungen oder Beschimpfungen, Beschimpfungen in besonders verletzender Form |
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3 |
Wiederholte und besonders aggressive Form von verbaler Gewalt trotz erfolgter Maßnahmen (siehe Stufe 2) |
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4 |
Weitere Bedrohungen trotz des Elterngesprächs, Nichteinhalten der vereinbarten Maßnahmen |
2. Körperliche Gewalt
Stufe |
Körperliche Gewalt |
Mögliche Konsequenzen (eingeleitet durch die Klassenleitung bzw. OGS-Leitung (in Absprache mit der Klassenleitung)) |
1 |
Leichte Form von körperlicher Gewalt ohne schmerzhafte Verletzung oder Auslösen von Angst, z.B. während des Spielens, leichtes Schubsen, Treten oder Rangeleien |
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2 |
Körperliche Gewalt aus Vorsatz, wie Treten, Schlagen, Boxen, Spucken, Beißen, Stoßen, Kratzen Werfen von Stöcken, Steinen oder anderen Sachen |
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3 |
Formen wiederholter vorsätzlicher Gewalt |
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4 |
Zufügen von schweren Verletzungen, auch schon beim ersten Mal |
3. Sachbeschädigungen
Stufe |
Sachbeschädigung |
Mögliche Konsequenzen (eingeleitet durch die Klassenleitung bzw. OGS-Leitung (in Absprache mit der Klassenleitung)) |
1 |
Versehentliches Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder dem Eigentum eines anderen, |
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2 |
Vorsätzliches oder auch mehrmaliges Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder dem Eigentum eines anderen z.B. alle Materialien, aber auch Toiletten oder Schulhofausstattung |
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3 |
Vorsätzliches und wiederholtes Zerstören oder Verunreinigen Auch Diebstahl |
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4 |
Weiteres vorsätzliches Zerstören oder Verunreinigen, Nichteinhalten der vereinbarten Maßnahmen |
4. Unterrichtsstörungen
Stufe |
Unterrichtsstörungen |
Mögliche Konsequenzen (eingeleitet durch die Klassenleitung bzw. OGS-Leitung (in Absprache mit der Klassenleitung)) |
1 |
Leichte Störungen des Unterrichts Vergessen von Hausaufgaben Rennen im Flur |
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2 |
Wiederholte leichte Störungen des Unterrichts, wiederholtes Fehlverhalten auf den Fluren Wiederholtes Vergessen von Hausaufgaben Mitnahme verbotener Gegenstände (Handy, Feuerzeug, …) |
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3 |
Wiederholte massive Störungen, unerlaubtes Verlassen des Klassenraumes |
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4 |
Massive und ständige Störung des Unterrichts Nichteinhalten der vereinbarten Maßnahmen |