Maßnahmen zur Gewaltprävention

an der Anton-Heinen-Grundschule


Gewaltprävention ist eine zentrale Aufgabe in der Grundschule. In der Lehrerkonferenz vom 03. Dezember 2018 haben wir uns ausführlich damit auseinandergesetzt, wie wir als Lehrkräfte die Kinder darin unterstützen können, gewaltfrei und friedvoll durch den Schultag zu kommen.

Neben der Ausbildung einiger Kinder durch unseren Schulsozialarbeiter Herrn Reelfs zu Pausenhelden (siehe Bericht mit ausführlicher Aufgabenbeschreibung auf der Homepage), haben wir Lehrkräfte folgende zusätzliche Maßnahmen für die Pausen beschlossen:

Um gegen jegliche Form von Gewalt im Unterricht oder auch in den Pausen vorgehen zu können, bedarf es einer einheitlichen und konsequenten Regelung, die bei Verstößen gegen unsere Schulregeln greift.

Unsere Regeln lassen sich dabei in folgende drei Grundsäulen zusammenfassen:

1. Die Respektregel:

Ich gehe friedlich und respektvoll mit anderen/mit Sachen um.

2. Die Gesprächsregel:

Ich rede, wenn ich dran bin und höre anderen zu.

3. Die Stoppregel:

Wenn jemand "Stopp" sagt, höre ich sofort mit meinem Tun auf.

In der Lehrerkonferenz vom 03. Dezember 2018 wurde weiterhin ein Maßnahmenkatalog festgelegt, mit dem wir ab sofort sowohl im Vormittags- als auch im Nachmittagsbereich gegen jegliche Form von Verstößen vorgehen werden.

Dazu unterscheiden wir vier Bereiche von Gewalt:

  1. Verbale Gewalt
  2. Körperliche Gewalt
  3. Sachbeschädigung
  4. Unterrichtsstörungen

Alle Verstöße werden zunächst in Form von Meldebögen an die Klassenleitung weitergereicht. Von hier aus starten alle weiteren Schritte entlang des folgenden Maßnahmenkatalogs:

1. Verbale Gewalt

Stufe

Verbale Gewalt

Mögliche Konsequenzen (eingeleitet durch die Klassenleitung bzw. OGS-Leitung (in Absprache mit der Klassenleitung))

1

Einzelfälle von Beleidigungen oder Beschimpfungen, Nutzung von Schimpfwörtern

  • Ermahnung und Entschuldigung beim betroffenen Kind
  • "Stopp"- Regel erklären
  • während der Pause: Pausenverbot
  • während des Unterrichts:
  • Denkzettel ausfüllen und/ oder Entschuldigungsbrief an das betroffene Kind
  • ggf. Information der Eltern
  • Elterngespräch mit gemeinsamer Absprache von Konsequenzen
  • Klassenkonferenz
  • Beschluss einer Ordnungsmaßnahme

2

Wiederholte Beleidigungen oder Beschimpfungen, Beschimpfungen in besonders verletzender Form

3

Wiederholte und besonders aggressive Form von verbaler Gewalt trotz erfolgter Maßnahmen (siehe Stufe 2)

4

Weitere Bedrohungen trotz des Elterngesprächs, Nichteinhalten der vereinbarten Maßnahmen

2. Körperliche Gewalt

Stufe

Körperliche Gewalt

Mögliche Konsequenzen (eingeleitet durch die Klassenleitung bzw. OGS-Leitung (in Absprache mit der Klassenleitung))

1

Leichte Form von körperlicher Gewalt ohne schmerzhafte Verletzung oder Auslösen von Angst, z.B. während des Spielens, leichtes Schubsen, Treten oder Rangeleien

  • Ermahnung und mündliche Entschuldigung beim betroffenen Kind
  • "Stopp"-Regel erklären
  • Pausenverbot
  • Information der Eltern
  • Elterngespräch
  • 1 Woche Pausenverbot
  • evtl. Gespräch mit Schulleitung
  • evtl. Abholung durch die Eltern
  • Schriftliche Information der Eltern Klassenkonferenz
  • Beschluss einer Ordnungsmaßnahme

2

Körperliche Gewalt aus Vorsatz, wie Treten, Schlagen, Boxen, Spucken, Beißen, Stoßen, Kratzen Werfen von Stöcken, Steinen oder anderen Sachen

3

Formen wiederholter vorsätzlicher Gewalt

4

Zufügen von schweren Verletzungen, auch schon beim ersten Mal

3. Sachbeschädigungen

Stufe

Sachbeschädigung

Mögliche Konsequenzen (eingeleitet durch die Klassenleitung bzw. OGS-Leitung (in Absprache mit der Klassenleitung))

1

Versehentliches Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder dem Eigentum eines anderen,

  • Mündliche/schriftliche Entschuldigung
  • Wiedergutmachung (z.B. durch Ersetzen)
  • Schriftliche Entschuldigung
  • Information der Eltern und Hilfe der Eltern bei Wiedergutmachung: Beschaffung von Ersatz
  • Reinigung von Toiletten.....
  • Elterngespräch mit Kind und Schulleitung mit gemeinsamer Absprache von Konsequenzen
  • Klassenkonferenz
  • Beschluss einer Ordnungsmaßnahme

2

Vorsätzliches oder auch mehrmaliges Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder dem Eigentum eines anderen z.B. alle Materialien, aber auch Toiletten oder Schulhofausstattung

3

Vorsätzliches und wiederholtes Zerstören oder Verunreinigen

Auch Diebstahl

4

Weiteres vorsätzliches Zerstören oder Verunreinigen, Nichteinhalten der vereinbarten Maßnahmen

4. Unterrichtsstörungen

Stufe

Unterrichtsstörungen

Mögliche Konsequenzen (eingeleitet durch die Klassenleitung bzw. OGS-Leitung (in Absprache mit der Klassenleitung))

1

Leichte Störungen des Unterrichts Vergessen von Hausaufgaben Rennen im Flur

  • Mündliche Ermahnung
  • Hausaufgaben bis zum nächsten Tag nachholen und unaufgefordert vorzeigen
  • Pausenverbot
  • 5x Hausaufgaben vergessen: Information der Eltern über offiziellen Brief
  • Nacharbeiten
  • Abnahme der Gegenstände; Elterninformation; Eltern müssen den Gegenstand abholen
  • Elterngespräch mit gemeinsamer Absprache von Konsequenzen
  • evtl. Ausschluss von einzelnen Veranstaltungen oder Stunden (Ausflug etc.)
  • Klassenkonferenz
  • Gespräch mit Schulleitung
  • Ordnungsmaßnahme

2

Wiederholte leichte Störungen des Unterrichts, wiederholtes Fehlverhalten auf den Fluren

Wiederholtes Vergessen von Hausaufgaben

Mitnahme verbotener Gegenstände (Handy, Feuerzeug, …)

3

Wiederholte massive Störungen, unerlaubtes Verlassen des Klassenraumes

4

Massive und ständige Störung des Unterrichts Nichteinhalten der vereinbarten Maßnahmen